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Produkte zum Begriff Schenkungen:


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    In Deutschland gibt es seit über 60 Jahren Investmentfonds und ihr Prinzip überzeugt bis heute: Ein Fonds bündelt das Geld vieler Sparer und legt es je nach Art des Fonds in zahlreiche Aktien, Anleihen oder Immobilien an. Wer Fondsanteile kauft, erreicht so schon mit relativ kleinen Beträgen eine breite Streuung über verschiedene Wertpapiere und Anlageklassen. Neben der Risikostreuung ist die Flexibilität ein wichtiger Vorteil: Fondsanteile können – bis auf wenige Ausnahmen – börsentäglich ge- und verkauft werden.

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    Aktien werden einerseits geliebt und andererseits verteufelt. Während die einen meinen alles zu wissen und mit ihren fantastischen Deals prahlen, wissen andere zu wenig und halten es für klüger, sich vom Aktienmarkt fern zu halten. Kein Weg ist der Richtige.

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    Exchange Traded Funds: Anlagestrategie und Auswahl der richtigen ETFs

    Zahlreiche Studien belegen, dass ständiges kaufen und verkaufen einzelner Aktien an der Börse nur wenig zum Anlageerfolg beiträgt. Viel entscheidender für den dauerhaften Erfolg bei der Geldanlage ist eine breite Streuung des Vermögens über verschiedene Anlageklassen und Wertpapiere hinweg (»Asset Allokation«), wie z.B. Aktien, festverzinsliche Wertpapiere, Gold und Rohstoffe.

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    Mehrfach-Hängehefter »Kredit und Personal« blau, OTTO Office

    Mehrfach-Hängehefter »Kredit und Personal«, Ausführung der Ablage: geheftete Ablage, blickdicht: Ja, Anzahl der Fächer: 1 Stück, Inhalt pro Pack: 5 Stück, Farbe: blau, Material: Recycling-Kraftkarton, Beschriftungsfeld vorhanden: Ja, Lieferumfang / Ausstattung: Reiter, Beschriftungsschildchen, Besonderheiten: Metallhängeschiene, Dehntasche am Rücken, für Papierformat: A4, Art der Heftung: kaufmännische 4-fach Heftung, Material der Heftmechanik: Metall, Papiergewicht: 230 g/m2, geeignet für B4-Umschläge: Nein, Gestaltung / Ausführung: Metallhängeschiene, Dehntasche am Rücken, Ordnen/Hängeregister/Hängehefter

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    Mehrfach-Hängehefter »Kredit und Personal« rot, OTTO Office

    Mehrfach-Hängehefter »Kredit und Personal«, Ausführung der Ablage: geheftete Ablage, blickdicht: Ja, Anzahl der Fächer: 1 Stück, Inhalt pro Pack: 5 Stück, Farbe: rot, Material: Recycling-Kraftkarton, Beschriftungsfeld vorhanden: Ja, Lieferumfang / Ausstattung: Reiter, Beschriftungsschildchen, Besonderheiten: Metallhängeschiene, Dehntasche am Rücken, für Papierformat: A4, Art der Heftung: kaufmännische 4-fach Heftung, Material der Heftmechanik: Metall, Papiergewicht: 230 g/m2, geeignet für B4-Umschläge: Nein, Gestaltung / Ausführung: Metallhängeschiene, Dehntasche am Rücken, Ordnen/Hängeregister/Hängehefter

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    Mehrfach-Hängehefter »Kredit und Personal« braun, OTTO Office

    Mehrfach-Hängehefter »Kredit und Personal«, Farbe: naturbraun, Werkstoff: Recycling-Kraftkarton, Lieferumfang: Reiter, Beschriftungsschildchen, Besonderheiten: Metallhängeschiene, Dehntasche am Rücken, max. Anzahl der Blätter: 200 Blatt, für Papierformat: A4, Art der Heftung: kaufmännische 4-fach Heftung, Papiergewicht: 230 g/m2, Aufdruck vorhanden: Ja, Ausführung der Ablage: für die geheftete Ablage, Ordnen/Hängeregister/Hängehefter

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    Mehrfach-Hängehefter »Kredit und Personal« gelb, OTTO Office

    Mehrfach-Hängehefter »Kredit und Personal«, Ausführung der Ablage: geheftete Ablage, blickdicht: Ja, Anzahl der Fächer: 1 Stück, Inhalt pro Pack: 5 Stück, Farbe: gelb, Material: Recycling-Kraftkarton, Beschriftungsfeld vorhanden: Ja, Lieferumfang / Ausstattung: Reiter, Beschriftungsschildchen, Besonderheiten: Metallhängeschiene, Dehntasche am Rücken, für Papierformat: A4, Art der Heftung: kaufmännische 4-fach Heftung, Material der Heftmechanik: Metall, Papiergewicht: 230 g/m2, geeignet für B4-Umschläge: Nein, Gestaltung / Ausführung: Metallhängeschiene, Dehntasche am Rücken, Ordnen/Hängeregister/Hängehefter

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    Mehrfach-Hängehefter »Kredit und Personal« grün, OTTO Office

    Mehrfach-Hängehefter »Kredit und Personal«, Ausführung der Ablage: geheftete Ablage, blickdicht: Ja, Anzahl der Fächer: 1 Stück, Inhalt pro Pack: 5 Stück, Farbe: grün, Material: Recycling-Kraftkarton, Beschriftungsfeld vorhanden: Ja, Lieferumfang / Ausstattung: Reiter, Beschriftungsschildchen, Besonderheiten: Metallhängeschiene, Dehntasche am Rücken, für Papierformat: A4, Art der Heftung: kaufmännische 4-fach Heftung, Material der Heftmechanik: Metall, Papiergewicht: 230 g/m2, geeignet für B4-Umschläge: Nein, Gestaltung / Ausführung: Metallhängeschiene, Dehntasche am Rücken, Ordnen/Hängeregister/Hängehefter

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Ähnliche Suchbegriffe für Schenkungen:


  • Sind Schenkungen Ausgleichspflichtig?

    Sind Schenkungen Ausgleichspflichtig? Schenkungen können unter bestimmten Umständen ausgleichspflichtig sein, zum Beispiel wenn sie als Vorauszahlung auf das Erbe gedacht sind und dadurch die gesetzlichen Erbteile beeinträchtigt werden. Auch wenn eine Schenkung grob unangemessen ist oder der Schenker pflichtteilsberechtigte Angehörige übergangen hat, kann eine Ausgleichspflicht bestehen. Es ist wichtig, dass Schenkungen rechtzeitig und klar dokumentiert werden, um Streitigkeiten unter den Erben vorzubeugen. Im Zweifelsfall sollte man sich rechtzeitig rechtlichen Rat einholen, um mögliche Ausgleichsansprüche zu klären.

  • Sind Schenkungen steuerpflichtig?

    Sind Schenkungen steuerpflichtig? Ja, Schenkungen können unter bestimmten Umständen steuerpflichtig sein. In Deutschland unterliegen Schenkungen grundsätzlich der Schenkungssteuer, wenn sie einen bestimmten Freibetrag überschreiten. Dieser Freibetrag variiert je nach Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenkendem und Beschenktem. Wenn der Freibetrag überschritten wird, muss der Beschenkte Schenkungssteuer zahlen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen und Sonderregelungen, die bestimmte Schenkungen von der Steuerpflicht befreien können. Es ist daher ratsam, sich vor einer Schenkung über die steuerlichen Konsequenzen zu informieren und gegebenenfalls professionellen Rat einzuholen.

  • Sind Schenkungen Zugewinn?

    Schenkungen können grundsätzlich zum Zugewinn zählen, wenn sie während der Ehezeit erfolgen und nicht aus dem sogenannten Endvermögen stammen. Der Zugewinn ist ein Konzept des deutschen Familienrechts, das die während der Ehezeit erworbenen Vermögenszuwächse regelt. Schenkungen, die außerhalb der Ehezeit oder aus dem Endvermögen getätigt werden, sind in der Regel nicht relevant für den Zugewinnausgleich. Es ist jedoch wichtig, dass Schenkungen im Rahmen einer Scheidung oder bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs offen gelegt werden, um eine gerechte Verteilung des Vermögens sicherzustellen. Letztendlich hängt die Frage, ob Schenkungen zum Zugewinn zählen, von den individuellen Umständen des Falls und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen ab.

  • Wann sind Schenkungen meldepflichtig?

    Schenkungen sind in Deutschland meldepflichtig, wenn sie bestimmte Freibeträge überschreiten. Diese Freibeträge variieren je nach Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenkendem und Beschenktem. Beispielsweise liegt der Freibetrag für Schenkungen zwischen Eltern und Kindern bei 400.000 Euro. Schenkungen müssen dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten gemeldet werden. Wenn der Freibetrag überschritten wird, fällt Schenkungssteuer an.

  • Sind Schenkungen zu versteuern?

    Schenkungen können unter bestimmten Umständen steuerpflichtig sein, abhängig von der Höhe des Wertes der Schenkung und dem Verhältnis zwischen Schenkendem und Beschenktem. In Deutschland gibt es Freibeträge, bis zu denen Schenkungen steuerfrei bleiben. Wenn diese Freibeträge überschritten werden, müssen Schenkungen beim Finanzamt angezeigt und gegebenenfalls versteuert werden. Es ist wichtig, sich über die aktuellen steuerlichen Regelungen zu informieren und gegebenenfalls professionellen Rat einzuholen, um steuerliche Konsequenzen zu vermeiden.

  • Welche Schenkungen sind steuerfrei?

    Welche Schenkungen sind steuerfrei? Steuerfrei sind Schenkungen zwischen Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern und in gerader Linie Verwandten (z.B. Eltern und Kinder). Zudem sind Schenkungen bis zu einem bestimmten Freibetrag pro Jahr steuerfrei, der je nach Verwandtschaftsverhältnis variiert. Auch Schenkungen für wohltätige Zwecke oder zur Förderung von Kunst und Kultur können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sein. Es ist jedoch wichtig, die jeweiligen steuerlichen Regelungen und Freibeträge zu beachten, um unerwünschte Steuerfolgen zu vermeiden.

  • Können Erben Schenkungen zurückfordern?

    Können Erben Schenkungen zurückfordern? Ja, grundsätzlich können Erben Schenkungen zurückfordern, wenn sie nachweisen können, dass die Schenkung zu Lebzeiten des Erblassers unangemessen war oder die gesetzlichen Pflichtteilsansprüche verletzt wurden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Schenkung dazu führte, dass der Pflichtteil der gesetzlichen Erben geschmälert wurde. Es ist wichtig, dass die Erben innerhalb einer bestimmten Frist nach Kenntnis der Schenkung handeln, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Es empfiehlt sich daher, im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen, um die Erfolgsaussichten einer Rückforderung zu prüfen.

  • Welche Schenkungen sind Ausgleichspflichtig?

    Welche Schenkungen sind Ausgleichspflichtig? Schenkungen zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern sind grundsätzlich ausgleichspflichtig, wenn sie in einem Ehevertrag oder Partnerschaftsvertrag vereinbart wurden. Auch Schenkungen an Dritte können ausgleichspflichtig sein, wenn sie dazu dienen, den Pflichtteilsanspruch eines gesetzlichen Erben zu umgehen. Es ist wichtig zu beachten, dass Schenkungen, die innerhalb von 10 Jahren vor dem Tod des Schenkers erfolgen, unter Umständen dem Pflichtteil unterliegen. In solchen Fällen können die Erben einen Ausgleichsanspruch geltend machen.

  • Wie prüft Sozialamt Schenkungen?

    Das Sozialamt prüft Schenkungen, indem es die finanzielle Situation des Empfängers überprüft, um sicherzustellen, dass die Schenkung nicht dazu führt, dass die Person nicht mehr auf staatliche Unterstützung angewiesen ist. Es wird auch geprüft, ob die Schenkung angemessen und freiwillig war, um sicherzustellen, dass keine Umgehung von Sozialleistungen stattfindet. Das Sozialamt kann auch die Herkunft der Schenkung überprüfen, um sicherzustellen, dass sie legal und nicht durch betrügerische Mittel erlangt wurde. Zudem können Schenkungen, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums vor dem Antrag auf Sozialleistungen erfolgt sind, genauer unter die Lupe genommen werden, um sicherzustellen, dass keine Vermögensverschiebung stattgefunden hat.

  • Inwiefern sind Schenkungen gerecht?

    Schenkungen können als gerecht betrachtet werden, wenn sie auf freiwilliger Basis erfolgen und keine Ausbeutung oder Ungleichheiten zwischen den Parteien verursachen. Eine gerechte Schenkung sollte auf gegenseitigem Respekt und Wohlwollen basieren und sowohl den Bedürfnissen des Schenkenden als auch des Beschenkten gerecht werden. Es ist wichtig, dass Schenkungen transparent und fair sind, um eine gerechte Verteilung von Ressourcen und Chancen zu gewährleisten.

  • Wie hoch sind Schenkungen steuerfrei?

    Wie hoch Schenkungen steuerfrei sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenkendem und Beschenktem. In Deutschland liegt die steuerfreie Freigrenze für Schenkungen zwischen Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern bei 500.000 Euro. Für Kinder beträgt die Freigrenze 400.000 Euro alle 10 Jahre. Für Enkelkinder liegt die Freigrenze bei 200.000 Euro. Es ist wichtig, sich über die aktuellen steuerlichen Regelungen zu informieren, da diese sich ändern können.

  • Wie sind Schenkungen zu versteuern?

    Wie sind Schenkungen zu versteuern? Schenkungen sind grundsätzlich steuerfrei, es sei denn, es handelt sich um eine Schenkung unter Lebenden, die bestimmte Freibeträge überschreitet. In diesem Fall können Schenkungssteuern anfallen, die je nach Verwandtschaftsverhältnis und Höhe der Schenkung variieren. Es ist wichtig, die Freibeträge zu beachten und gegebenenfalls eine Schenkungssteuererklärung abzugeben. Bei Schenkungen von Immobilien oder anderen größeren Vermögenswerten können zusätzliche steuerliche Aspekte zu beachten sein.

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